[ Auszug: (1) Der Rücktritt kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. Ist der
Erblasser in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf er nicht der
Zustimmung seines ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]